Ab April 2027 gilt für neue Zählerschränke nur noch die neue VDE-AR-N 4100. Was das für PV-Anlage, Wallbox, Speicher und Wärmepumpe bedeutet, erklären Holger Laudeley und sein Elektriker Peter Wiegand auf dem YouTube-Kanal „Tips, Tricks & More“ von Leo Tiedt (balkonkraftwerk.de). Peter kommt frisch von einer Herstellerschulung zur neuen Regel, im Gepäck ein Ordner mit 158 Seiten. Die gute Nachricht vorweg: Einiges wird einfacher und vermutlich auch günstiger, wenn die Netzbetreiber mitziehen.
Was die VDE-AR-N 4100 regelt
Die VDE-AR-N 4100 ist die technische Anschlussregel für Kundenanlagen am Niederspannungsnetz, also für Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und kleines Gewerbe. Sie legt unter anderem fest, wie der Zählerplatz aussehen muss: der komplette Zählerschrank mit seinen Feldern für Zähler, Sicherungen, Steuer- und Kommunikationstechnik. Die neue Fassung gilt seit dem 1. April 2026. Projekte, die zu diesem Stichtag schon in Planung oder im Bau waren, dürfen noch bis Ende März 2027 nach der alten Fassung von 2019 gebaut werden. Danach zählt nur noch die neue.
Wichtig wird das, sobald sich an der Hausinstallation etwas ändert, etwa durch eine neue PV-Anlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe. Dann prüft der Elektriker, ob der vorhandene Zählerschrank noch genügt. Die Faustregel bei Laudeley Betriebstechnik: Stammt der Schrank aus der Zeit vor Oktober 2015, kommt in den meisten Fällen ein neuer. Wer nichts ändert, muss dagegen auch nicht umrüsten.
Endlich gleiche Regeln für alle Netzbetreiber
Den größten Fortschritt sehen Holger und Peter darin, dass die neue Regel bundesweit für alle Netzbetreiber gelten soll. Bisher hatte fast jeder der rund 850 Netzbetreiber eigene Wünsche: welche Aderfarbe, welcher Leitungsquerschnitt, welche Sicherung, wo das Kommunikationsfeld im Schrank sitzt. „Wirklich bei jedem anders“, sagt Holger Laudeley.
Ganz traut er dem Frieden noch nicht. Erste Netzbetreiber verlangen zum Beispiel weiterhin einen Hauptschalter hinter dem Zähler, auch dort, wo moderne Steckzähler ihn überflüssig machen. Peter hofft, dass die Netzbetreiber ihre Sonderregeln nicht „wie die kleinen Könige“ weiter verteidigen.
Das „sinnlose Feld“ bekommt eine Aufgabe
Im Zählerschrank gibt es ein eigenes Feld für den sogenannten Abschlusspunkt Zählerplatz, kurz APZ. Gedacht war es für Kommunikationstechnik rund um den Zähler. Holger nannte es bisher das „sinnlose Feld“, weil dort nach seiner Erfahrung nie ein Netzbetreiber etwas eingebaut hat.
Die neue Regel gibt das APZ-Feld jetzt auch für Steuerungstechnik frei, etwa für die Steuerbox, mit der Wallbox oder Wärmepumpe bei Netzengpässen gedimmt werden können. Das spart Platz und erleichtert die Arbeit. Wo genau Steuerbox, Smart-Meter-Gateway und Verbindungskabel sitzen, muss trotzdem vorher geplant werden. Schon ein vorgeschriebenes Patchkabel von 1,40 Meter Länge koste rund 40 Euro, berichtet Peter.
Wandlerschrank von der Stange statt Sonderanfertigung
Ein normaler Hauszähler misst direkt: Der Strom fließt durch den Zähler. Das funktioniert nur bis zu einer Grenze, in der Praxis um die 30 Kilowatt. Holger rechnet vor, wie schnell ein modernes Haus dort ankommt: Wallbox 11 kW, PV-Anlage 10 kW, Speicher 5 kW, Heizstab 9 kW, dazu Wärmepumpe und Durchlauferhitzer. Darüber braucht es eine Wandlermessung. Kleine Messwandler um die Leitungen erfassen den Strom, der Zähler misst nicht mehr direkt.
Solche Wandlerschränke waren bisher Sonderanfertigungen für den jeweiligen Netzbetreiber. Nach Holgers Erfahrung kosteten sie ab 4.000 Euro, nur für den Schrank. Die neue Regel vereinheitlicht Aufbau und Komponenten von Wandleranlagen bundesweit, und laut Holger kommt zusätzlich ein kleinerer Schrank für rund 100 Kilowatt auf den Markt. Er wird damit zur Lagerware, die der Großhandel am nächsten Tag liefert. Holger geht davon aus, dass der Preis für Endkunden sinkt.
Ältere Zählerschränke dürfen wieder bleiben
Überraschend ist ein Schritt zurück: Unter dem Zähler, im sogenannten anlagenseitigen Anschlussraum, war bisher ein fünfpoliges Schienensystem aus Kupfer Pflicht. Diese Vorgabe ist nach Peters Schulungsunterlagen gestrichen. Jetzt reichen dort wieder einfache Hutschienen mit Verdrahtung. Damit können mehr ältere Schränke umgebaut werden, statt komplett zu fliegen. Laudeley Betriebstechnik kann das oft schon anhand von Fotos beurteilen.
Peter sieht das nüchtern. Ohne Schienensystem muss etwa der Überspannungsschutz von Hand und im passenden Querschnitt verdrahtet werden, das ist handwerklich aufwendiger. Seine Linie: Schränke ohne Schienensystem tauscht er in der Regel aus und baut nur um, wenn der Wechsel unverhältnismäßig wäre, zum Beispiel bei 36 Sicherungen. Eine Elektroinstallation, die älter als 25 Jahre ist, sei ohnehin reif für den Austausch.
Einfacher oder komplizierter?
Holgers Fazit: Es wird ein bisschen leichter. Mehr Schränke können bleiben, der Wandlerschrank wird Standard, und das passt zu einer Welt, die immer stärker elektrifiziert wird und in der die Anschlussleistungen weiter steigen. Voraussetzung ist, dass die Netzbetreiber tatsächlich mitgehen.
Peter teilt die Hoffnung, hat aber Bedenken, ob jeder Elektriker die neuen Regeln sicher umsetzen kann. In seiner Schulung hätten rund zwei Drittel der Teilnehmer noch nie eine PV-Anlage angeschlossen. Wer nicht täglich mit Zählerschränken, Speichern und Netzanschlüssen zu tun hat, kommt nach seiner Erfahrung schnell in Schwierigkeiten.
Unser Rat
Wer eine PV-Anlage, eine Wallbox, einen Speicher oder eine Wärmepumpe plant, sollte den Zählerschrank früh prüfen lassen. Holger Laudeleys Rat: einen beim Netzbetreiber zugelassenen Meisterbetrieb beauftragen, der sich ernsthaft mit der neuen Regel beschäftigt. Wie viel beim Zählerschrank vom einzelnen Netzbetreiber abhängt, zeigt dieser Fall aus unserer Praxis.
Laudeley Betriebstechnik prüft Ihren Zählerschrank, auch vorab anhand von Fotos: 04292 / 810 340 oder catharina@laudeley.de.