Die Photovoltaikanlage ist gekauft, montiert und verkabelt. Es fehlt nur noch die Unterschrift eines Elektromeisters, damit der Netzbetreiber den Zähler setzt. Genau das nennt die Branche eine Gefälligkeitsanmeldung, und Holger Laudeley lehnt sie kategorisch ab. Auf dem YouTube-Kanal „Tips, Tricks & More“ von Leo Tiedt (balkonkraftwerk.de) erklärt der Erfinder der Balkonkraftwerke zusammen mit seinem Elektriker Peter, warum, und welchen Weg es für Heimwerker trotzdem gibt.
Was ist eine Gefälligkeitsanmeldung?
Elektrische Anlagen hinter dem Hausanschluss darf nur ein Installationsbetrieb errichten oder ändern, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. So steht es in § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Nur ein solcher Betrieb kann eine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden und fertigmelden.
Bei einer Gefälligkeitsanmeldung meldet ein eingetragener Betrieb eine Anlage an, die er weder gebaut noch geprüft hat. Mit seiner Unterschrift übernimmt er gegenüber dem Netzbetreiber die Verantwortung dafür, dass alles den Regeln entspricht. Netzbetreiber sehen das nicht gern: Wer so etwas macht, riskiert nach Laudeleys Erfahrung seine Eintragung als Installateur.
2.000 Euro für eine Unterschrift
Vor einigen Wochen stand ein Mann bei Laudeley vor der Tür. Neuer Zählerschrank, PV-Anlage mit knapp 30 Kilowatt, alles selbst gekauft und aufgebaut. Kein Betrieb wollte die Anlage anmelden. Für die Unterschrift bot er 2.000 Euro.
Laudeley lehnte ab. „In dem Moment, wo ich das anmelde, übernehme ich ja die gesamte Garantie für die Anlage gegenüber dem Netzbetreiber“, sagt er. Dafür müsse er sicher sein, dass alles in Ordnung ist, und das kann nur, wer die Anlage kennt.
YouTube links, ChatGPT rechts, Hausanschluss offen
Wie schnell so etwas schiefgeht, zeigt ein Fall, den ein Netzmeister Laudeley geschildert hat. Er sollte bei einer fertig gemeldeten Anlage nur noch den Zähler setzen und kam eine halbe Stunde zu früh. Im Keller traf er den Hausbesitzer bei „Restarbeiten“ an: rechts YouTube-Videos auf dem Tablet, links ChatGPT auf dem Handy, der Hausanschlusskasten mit 63 Ampere komplett offen. Angemeldet hatte die Anlage ein Elektromeister im Ruhestand.
Der Netzmeister verhängte sofort eine Anschlusssperre: Sicherungen raus, Hausanschluss mit einer roten Plombe verschlossen. Erst ein Elektriker im Notdiensteinsatz brachte am Abend den Strom zurück, für viel Geld. Die Solaranlage blieb abgeschaltet.
Bastelspeicher mit baumelnden Kabeln
Auch Leo Tiedt erlebt als Händler immer öfter Kunden, die selbst bauen. Einer kaufte einen günstigen Wechselrichter, bekam die Anlage aber nicht in Betrieb. Seine Fotos zeigten: Die dicken Gleichstromkabel zum Speicher waren zu kurz. Also hatte er ein Stück dazwischengesetzt, die Kabelösen nur mit einer Schraube verbunden, und die Verbindung baumelte unter Spannung unter dem Wechselrichter.
Die Batterie hatte er selbst gebaut, für den Notstrom einen zerlegten Umschalter eingesetzt und den kompletten Hausanschluss durch eine kleine, vollgestopfte Verteilung geführt. Peter stellt klar: Offene Kontakte gehen auch bei 48 Volt nicht. „Ein Schweißgerät hat auch keine 48 Volt.“
Was Gesetz und Gerichte verlangen
Die Pflicht zum eingetragenen Fachbetrieb ist keine Schikane. Neben der NAV verlangt das Energiewirtschaftsgesetz (§ 49), dass Energieanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut werden. Gemeint sind die VDE-Normen und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers.
Dazu kommt das Handwerksrecht. Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Juni 2026 entschieden: Wer PV-Anlagen plant, installiert und wartet, braucht einen Eintrag in die Handwerksrolle, im Dachdecker- oder im Elektrotechnik-Handwerk (Az. 9 U 1015/25, noch nicht rechtskräftig). Laudeley begrüßt das, auch wegen der Sicherheit auf dem Dach. Die Kehrseite: Für Kunden wird es teurer, wenn neben Elektriker und Dachdecker auch ein Gerüstbauer anrücken muss.
Netzanmeldung per Online-Service?
In den sozialen Medien werben Online-Dienste damit, Solarbetrieben die Netzanmeldung abzunehmen und die Anlage auf Normkonformität zu prüfen. Vor Ort ist dabei niemand. Leo Tiedt vermutet, dass die Prüfung über Fotos läuft.
Laudeley hält das für äußerst kritisch. Rund 850 Netzbetreiber legen die Regeln unterschiedlich aus, und wer die örtlichen Anforderungen nicht kennt, scheitert spätestens beim Zählersetzen. Peter hatte gerade erst einen Fall, bei dem er nach Fotos „alles okay“ gesagt hätte. Der Netzbetreiber verweigerte den Zähler trotzdem.
Begleitung statt Gefälligkeit
Selbermachen ist bei Laudeley trotzdem möglich, nur nicht im Nachhinein. Der Betrieb begleitet handwerklich fitte Kunden vom ersten Spatenstich an: den Graben für die Wallbox-Leitung zur Garage ausheben, Leerrohr legen, Kabel ziehen, Arbeiten auf der DC-Seite. Was der Kunde selbst leistet, steht als Eigenleistung im Angebot. Auch Anlagen, die Vertriebsfirmen gebaut, aber nicht ans Netz gebracht haben, schließt Laudeley an, als regulärer Auftrag mit allen Messungen und meist mit neuem Zählerschrank.
Peter ist zwischendurch vor Ort, kontrolliert Kabelverlegung und Material und misst am Ende alles Sicherheitsrelevante nach. Denn wer anmeldet, trägt die Verantwortung, nach Laudeleys Worten „für die nächsten 30 Jahre“.
Unser Rat
Wer eine PV-Anlage, einen Speicher oder eine Wallbox ganz oder teilweise selbst bauen will, sollte vor dem Kauf mit einem Fachbetrieb sprechen, nicht danach. Nur so lässt sich klären, welche Arbeiten als Eigenleistung möglich sind und was der örtliche Netzbetreiber verlangt. Für den Einstieg ohne Elektriker eignet sich ein Balkonkraftwerk. Was bei dessen Anmeldung gilt, haben wir hier erklärt.
Laudeley Betriebstechnik begleitet Projekte von Anfang an: 04292 / 810 340 oder catharina@laudeley.de.