Immer mehr Besitzer von Balkonkraftwerken hängen deutlich mehr Solarmodule an ihren Wechselrichter, als die Regeln vorsehen – und hoffen, die Anlage trotzdem über das vereinfachte Verfahren anzumelden. Holger Laudeley diskutiert das mit Leo, der den YouTube-Kanal „Tips, Tricks & More“ und den Shop balkonkraftwerk.de betreibt, und seinem Mitarbeiter Peter. Seine Haltung ist klar: Über 2 kWp ist ein Balkonkraftwerk kein Balkonkraftwerk mehr.
Zwei Zahlen, die man kennen muss
Bei Balkonkraftwerken zählen zwei Werte. Die Modulleistung in Kilowattpeak (kWp) gibt an, wie viel Strom die Solarmodule maximal erzeugen können. Die Wechselrichterleistung in Voltampere (VA) begrenzt, wie viel davon tatsächlich ins Hausnetz fließt. Seit dem Solarpaket I gilt: Bis 2 kWp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung reicht die Meldung im Marktstammdatenregister. Die neue Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 präzisiert: An der normalen Schuko-Steckdose sind bis 960 Watt Modulleistung erlaubt, mit einer speziellen Einspeisesteckdose bis 2.000 Watt.
Was die Clearingstelle sagt – und was nicht
Für Unruhe sorgt eine überarbeitete Einschätzung der Clearingstelle EEG|KWKG. Danach kann das vereinfachte Anmeldeverfahren für nicht-steckerfertige Anlagen auch über 2 kW Modulleistung gelten, solange der Wechselrichter bei 800 VA bleibt. Entscheidend ist das Kleingedruckte: Für klassische steckerfertige Balkonkraftwerke bleibt es bei der 2-kW-Grenze. Und die Clearingstelle spricht ausdrücklich von einer „vorläufigen Einschätzung“. Leo sieht darin immerhin einen möglichen Wegweiser für die Netzbetreiber.
Laudeley hält wenig davon: „Die Clearingstelle ist für mich eine meinungsgebende Institution, aber sie ist nicht gesetzgebend.“ Er richtet sich nach dem Solarpaket I – und sein Netzbetreiber ebenso. Dessen Netzmeister verlangt für alles über 2 kW eine Anmeldung durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Meisterbetrieb.
850 Netzbetreiber, 850 Auslegungen
Hinzu kommt das neue Formular F.1.2, mit dem Laien ihre Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden können sollen. Leo berichtet von einer Umfrage unter knapp 100 Netzbetreibern: Manche bieten das Formular schon online an, andere akzeptieren es nicht. Bis zum 1. März 2027 dürfen Netzbetreiber noch die alte Fassung der Norm anwenden.
„Wir sind nicht in China. Wir haben nicht einen Netzbetreiber, wir haben 850“, sagt Laudeley. Peter, der täglich Balkonkraftwerke und Speicher installiert, wünscht sich vor allem eines: verbindliche Vorgaben für alle.
Warum die Grenze auch eine Sicherheitsfrage ist
Wer 7 kWp Module und einen großen Speicher an einen 800-Watt-Wechselrichter hängt, speist viel länger am Tag mit voller Leistung ein. Laudeley verweist darauf, dass in deutschen Wohnungen oft Leitungen mit 1,5 Quadratmillimetern Querschnitt liegen, an denen weitere Verbraucher hängen. Bei 800 Watt Dauerlast komme man „ganz langsam an eine Grenze, wo es Probleme geben könnte“.
Eine vom Elektriker gesetzte Einspeisesteckdose hat dagegen einen eigenen Stromkreis mit eigener Sicherung. Kritisch wird es laut Peter auch, wenn zwei Speicher an einer Mehrfachsteckdose hängen: Dann können unzulässig hohe Ströme auf dem Neutralleiter entstehen.
„Man sollte die Grenze von 2 kW beibehalten“, fasst Laudeley zusammen. „Alles, was da drüber geht, ist wieder eine richtige Photovoltaikanlage.“ Dann hätten Elektriker und Netzbetreiber wieder Einblick in die Installation. Ums Geschäft gehe es dabei nicht: Eine Kleinanlage anzumelden, mache genauso viel Arbeit wie eine Anlage mit 100 kW.
Unser Rat
Wer mehr als 2 kWp plant, sollte vorab mit seinem Netzbetreiber klären, was dieser verlangt, und die Installation einem Elektrofachbetrieb überlassen. Oft ist dann eine kleine, regulär angemeldete PV-Anlage die sinnvollere Lösung. Laudeley Betriebstechnik berät Sie gern: 04292 / 810 340 oder catharina@laudeley.de.