26.04.2024: Bundesregierung verabschiedet Solarpaket I

26.04.2024: Bundesregierung verabschiedet Solarpaket I

Am heutigen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet – und damit einige Erleichterungen und Verbesserungen für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht. Bedeutet unter anderem, dass die Registrierung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht wurde – und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Passend dazu zeigt Holger Laudeley, wie das Anbringen von Solarmodulen an einem gewölbten Balkon funktioniert…

Konkret heißt es dazu im Überblickspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Balkon-PV entbürokratisieren: Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann möglich sein, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV an normalen Steckdosen zu ermöglichen.

Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen werden aber rechtlich nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (genauer DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) überarbeitet.

Mit der Verabschiedung dieser Neuregelungen kommt weiter Schwung in den Sektor der Balkonkraftwerke – die Demokratisierung der Energieversorgung verbessert sich. „Die Menschen haben es selbst in der Hand, die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzufedern“, betont Holger Laudeley.

Balkonkraftwerk mit Laminaten

Zuletzt hat Holger Laudeley ein Balkonkraftwerk der besonderen Art installiert. Mehr dazu hier im Video:

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https://www.youtube.com/watch?v=PpTelkg4g6c&t=131s

Übrigens hat das Technologiemagazin heise mittlerweile die Balkonkraftwerke zum „Standard“ erklärt – und ein Ende der Debatte um technischen Kleinigkeiten gefordert. Ein Vergleichstest der Stiftung Warentest zeigt indes, dass nicht auf alle Komponenten Verlass ist. Speziell in Bezug auf Wechselrichter. Genau deshalb testet Laudeley seit Jahren Mikrowechselrichter und setzt nur die Typen ein, die wirklich langzeitstabil und sicher sind.

Neben der Praxis beschäftigt sich Laudeley auch mit der Theorie der Balkonkraftwerke – hier im Dialog mit Filmemacher Frank Farenski:

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https://youtu.be/97f1aRPiHj4?si=Q_3V2BRGGCSlDzmk

Allgemeine Anfragen:


Catharina Glöckner
Tel: 0 42 92 / 810 340
Fax: 0 42 92 / 810 341
E-Mail: catharina@laudeley.de
Mo bis Do: 8 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8 bis 15:30 Uhr

Beratungsgespräche nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich!

Laudeley & Farenski

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Laudeley im Kino

Laudeley im Fernsehen

Balkon-Kraftwerk

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