20.12.2021: Laudeley gewinnt mit EWE Netz gegen Bundesnetzagentur und EEG
Laudeley Betriebstechnik hat einen bahnbrechenden Erfolg vor der Clearingstelle EEG/KWKG errungen. „Zur Bewertung des Ergebnisses ist festzuhalten, dass dies in rechtlicher Hinsicht – man kann es nicht anders sagen – ein gigantischer Erfolg ist: Wir haben hier die Clearingstelle in unseren Schriftsätzen und der mündlichen Verhandlung gemeinsam davon überzeugen können, konträr gegen den Gesetzeswortlaut zu entscheiden“, kommentierte Dr. Bettina Hennig, Anwältin der Anwaltskanzlei Bredow Valentin Herz aus Berlin.
„Die Clearingstelle stellt zunächst selbst ausführlich dar, dass die gesetzlichen Mess-Anforderungen vorliegend eigentlich nicht erfüllt sind. Sie stimmt uns dann aber dahingehend zu, dass ein Festklammern an dem Gesetzeswortlaut hier zu einem schlichtweg zweckwidrigen Ergebnis führen würde, weswegen eine sogenannte „teleologische Reduktion“ (also eine zweckgerechte Auslegung des Gesetzes gegen seinen Wortlaut) geboten sei.“
Beim Rechtsstreit hatte Laudeley Betriebstechnik u.a. Rückhalt vom Energieverband BDEW, vom Speicherverband BVES und vom Speicherhersteller E3/DC. „Eine über einen Rechtstreit entscheidende Instanz von einer solchen „teleologischen Reduktion“ gegen den Wortlaut zu überzeugen, gelingt nicht häufig und zeigt, dass wir die Clearingstelle hier inhaltlich auf ganzer Linie „auf unsere Seite holen“ konnten. Sehr geholfen hat dabei sicherlich, dass der BDEW und der BVES sich dieser Auffassung ebenfalls angeschlossen haben.“
Das Projekt von Albert Janssen ist im Handout „Oldenburger Neubau – Purer Komfort dank Flatrate-Miete und innovativem Energiekonzept“ vorgestellt. Die vollständige Entscheidung der Clearingstelle steht hier zum Download zur Verfügung.